Der Campo Santo Teutonico lag bis zu den Lateranverträgen 1929 nicht "im Vatikan" und war bis dahin frei zugänglich, das heißt es standen keine Gendarme davor, um den Eingang zu bewachen, wie dies seither der Fall ist. Man konnte sich auch dorthin begeben, um Asyl zu erbitten. Dazu schreibt Anton de Waal in seinem Buch "Der Campo Santo der Deutschen zu Rom" (Freiburg i.Br. 1896), S. 148f.:
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- Geschrieben von: Stefan Heid
- Kategorie: Römische Notizen
Römisches Institut der Görres-Gesellschaft












