Seit dem Amtsverzicht Papst Benedikts XVI. vor fast 10 Jahren wird immer wieder darüber diskutiert, ob man aufgrund historischer Präzedenzfälle und kirchenrechtlicher Überlegungen Richtlinien dafür aufstellen sollte, wie der Rücktritt eines Papstes geregelt werden kann, da sich dies nach Auffassung von Papst Franziskus in der Zukunft durchaus wiederholen kann (wenn auch nicht unbedingt in ‘seiner’ Zukunft – wie er hinzugefügt hat), und zwar in dem Maße, dass es zur Gewohnheit werden könnte.
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- Geschrieben von: Stefan Heid
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