"Der Vizedirektor hat die Vertretung des Direktors in allen Angelegenheiten des Instituts. Er wird auf Vorschlag des Direktors vom Vorstand der Görres-Gesellschaft jeweils auf drei Jahre ernannt" (Satzung § 11). Er arbeitet ehrenamtlich.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Veröffentlichungen zum Herunterladen (kostenfrei)